Weltweites segeln auf einer komfortablen Yacht

 


 

Allgemeine Hinweise/Mietbedingungen/Geschäftsbedingungen

 

 

Vertragsvereinbarungen oder Bedingungen sind für den Fall, das Unklarheiten geregelt werden müssen. Bitte schließen Sie aus den Bedingungen nicht auf den Törn oder die Stimmung an Bord. Wir mussten bisher und möchten auch zukünftig nie in die Situation kommen, in den Bedingungen nachlesen zu müssen, um Unstimmigkeiten zu klären.

Mit Annahme der Anmeldung, an die der Mieter/Kunde 7 Tage gebunden ist, durch Günter Babinski, - Vermieter/Anbieter - gelten für die Buchung nach Buchungsbestätigung die nachfolgenden Bedingungen.

 

§ 1) Der Vermieter/Anbieter Günter Babinski vermittelt die Nutzung der Segelyacht SY-Acapulco auf eigene Rechnung. Die Vermietung anderer Boote oder Unterkünfte erfolgt als Vermittler im Auftrag, im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Besitzers / Vercharterers / Vermieters. Der Anbieter ist kein klassischer Reiseveranstalter.

 

§ 2). Soweit die Bootsmiete durch Kunden mit anderen Leistungen (Flügen, Hotelaufenthalt oder ähnlichem) verbunden wird, sind evtl. Angaben des Vermieters zu entsprechenden Leistungen nur als Hinweis auf die Möglichkeit zum Vertragsabschluss des Kunden mit dem Anbieter der anderen, fremden Leistung zu verstehen. Der Vermieter ist nur Vermittler zwischen dem Besteller und Anbieter der fremden Leistung. Es gelten für diese Leistungen die Bedingungen der Leistungsträger der fremden Leistungen. An- und Abreise und sonstige Leistungen liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden und/oder des Anbieters der fremden Leistung.

 

§ 3) Bei den in Angeboten, Broschüren oder dem Internet genannten Preisen handelt es sich um Beträge in Euro. Zahlung erfolgt in Euro, soweit nicht ausdrücklich andere Währungen schriftlich vereinbart werden. Die Preise gelten vorbehaltlich etwaiger Irrtümer, Änderungen oder Druckfehler. Kautionen sind in Euro in bar zu zahlen, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wird. Verbindlich sind nur die Preise in Verträgen oder Buchungsbestätigungen.

 

§ 4) Beschreibungen und Prospektangaben wurden vom Vermieter nach bestem Wissen und weitestgehender Überprüfung gemacht. Leider sind Irrtümer nicht immer auszuschließen, daher gelten die in den Beschreibungen, dem Prospekt oder im Internet genannten Daten und Spezifikationen als unverbindliche Beschreibung. Falls technische Modifikationen vorgenommen wurden oder die Yacht aus anderen Gründen nicht mehr genau mit den Beschreibungen im Prospekt übereinstimmt, besteht kein Minderungsanspruch, so lange die übliche Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist. Der Umfang der Leistung ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung. Der Mieter/Kunde hat die Buchungsbestätigung sofort nach Erhalt zu prüfen und Unstimmigkeiten sofort dem Vermieter mitzuteilen. Entsprechendes gilt für die vermittelten Leistungen fremder Leistungsträger.

 

§ 5) Der Kunde verpflichtet sich, die Anzahlung sofort an den Vermieter zu zahlen. Die Restsumme der Rechnung muss grundsätzlich vier Wochen vor Mietbeginn bei dem Vermieter eingegangen sein, sofern im Vertrag keine anderweitige Regelung festgelegt wurde.

 § 6) Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach und ist auch zwei Wochen nach Absendung der Verträge, Rechnungen oder Buchungsbestätigungen die Anzahlung nicht eingegangen, oder nach Fälligkeit die Restzahlung nicht erfolgt, so ist der Vermieter auch ohne Mahnung oder Androhung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist in diesem Fall eine Ersatzvermietung bzw. Ersatzbuchung möglich, wird die Anzahlung nach Abzug der bisherigen Kosten sowie einer Bearbeitungsgebühr von 10 % der Rechnungssumme vom Vermieter an den Kunden zurückgezahlt. Der Kunde ist berechtigt, eine geeignete (wie § 8) Ersatzperson (Personen) zu stellen. Ist der Eintritt von Ersatzpersonen unmöglich, sind bis zu 80 % der Rechnungssumme als Schadenersatz, abhängig vom Zeitraum des Rücktritts vor Reise/Mietbeginn, wie in § 7 geregelt, zu zahlen.

 

§ 7) Falls der Kunde den Vertrag kündigt, die Reise storniert oder aus sonstigen Gründen an der Miete gehindert ist, ist er zur Zahlung von Stornokosten und Schadenersatz verpflichtet. Die Stornokosten betragen grundsätzlich 10 % der Rechnungs- bzw. Vertragssumme. Bei Stornierung, später als 29 Tage vor Reise- oder Mietbeginn betragen die Stornokosten 40 % der Rechnungssumme, später als 21 Tage 50 % und später als 13 Tage 80 % der Rechnungssumme. Falls der Mieter geeignete Ersatzpersonen (wie § 8) stellen kann und diese Ersatzpersonen von dem Vermieter als geeignet anerkannt werden, betragen die Umbuchungskosten grundsätzlich 10 % der Rechnungssumme. Dem Mieter bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass im Einzelfall dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

 

§ 8) Geeignete Ersatzpersonen nach § 6 und 7 müssen, im Besitz der notwendigen Führerscheine und Kenntnisse zur Führung einer Charteryacht sein. Soweit diese Voraussetzungen bei den Ersatzpersonen nicht vorliegen, ist die kostenpflichtige Inanspruchnahme eines Skippers erforderlich, es sei denn, das Boot wurde bereits mit Skipper vermietet (Mitsegeltörn). Weiterhin müssen die geeigneten Ersatzpersonen die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem sportlichen Segeltörn erfüllen, die sonstigen besonderen Erfordernisse des Törns (Familien/Singletörn usw.) erfüllen und es dürfen keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

 

§ 9) Bei Mitsegelreisen gelten zusätzlich folgende Stornobedingungen, um andere Mitsegler, die bereits gebucht haben, nicht mit unvorhergesehenen höheren Kosten zu belasten. Soweit der Vermieter nach § 6 zurückgetreten ist oder der Kunde/Mitsegler nach § 7 oder aus anderen Grünen an der Reise nicht teilnimmt, hat der nicht teilnehmende Kunde zusätzlich zu den Stornokostenen seinen Anteil an den Bordkassekosten zu zahlen, soweit zum Zeitpunkt zu dem der Vercharterer von der Nichtteilnahme des Kunden erfahren hat, andere Mitsegelgäste bereits gebucht haben und keine Ersatzpersonen nach § 8 teilnehmen. Zu diesen vom Kunden anteilig zu tragenden Bordkassekosten zählen nur die Kosten des Transitlogs, der Endreinigung, die Treibstoffkosten sowie die Kosten der Liegeplätze. Die anteilig zu zahlenden Bordkassekosten werden pro nicht teilnehmender Person und Woche beschränkt auf maximal 90 Euro. Vom Kunden ist eine Vorauszahlung i.H.v. 90 Euro je nicht teilnehmender Person an den Vercharterer zu zahlen. Genaue Abrechnung erfolgt nach dem Törn. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass keine höheren Bordkassekosten entstanden sind.

 

§ 9) Der Vermieter haftet für Schäden, die nicht Körperschöden sind, nur bis zur dreifachen Höhe der anteiligen Rechnungssumme/Reisepreis, soweit die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Eigenverschulden des Mieters oder die durch das Verhalten anderer Teilnehmer/Mitsegler entstehen. Er haftet auch nicht für Schäden die Mietern/Mitseglern an Gegenständen durch Diebstahl oder Umwelteinflüsse (Feuer, Wasser usw.) entstehen, sowie für Schäden, die durch die Benutzung der Yacht oder der Ausrüstung entstehen, soweit der Vermieter/Skipper diese Schäden nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Der Vermieter haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch das Verhalten eines anderen Leistungsträgers entstehen, für den der Vermieter nicht oder nur als Vermittler aufgetreten ist.

 

§ 10) Der Vermieter ist berechtigt, Ansprüche gegenüber Erfüllungsgehilfen an den Mieter abzutreten. Der Mieter kann der Abtretung aus wichtigem Grund widersprechen. Der Mieter verpflichtet sich, seinerseits nur mit Zustimmung des Vermieters eine Abtretung evtl. Ansprüche vorzunehmen. Der Vermieter kann ebenfalls aus wichtigem Grund widersprechen.

 

§ 11) Evtl. Beanstandungen aus dem Mietverhältnis sind vom Kunden sofort dem Skipper und dem Vermieter anzuzeigen und es ist unter angemessener Fristsetzung um Abhilfe zu bitten. Beanstandungsgrund und Frist muss sich der Kunde vom Skipper bzw. der Charterbasis quittieren lassen, ggfls. durch Eintragung ins Logbuch.. Eine Kopie der Quittung ist dem Vermieter vorzulegen. Minderungs- oder Schadenersatzansprüche sind an den Vermieter spätestens vier Wochen nach Beendigung der Mietzeit zu richten. Die Ansprüche werden auf die Rechnungssumme beschränkt, soweit keine abweichenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen oder Vereinbarungen schriftlich getroffen werden oder Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel unverzüglich anzuzeigen, hat er keinen Ersatzanspruch.

 
 

§ 12) Dem Kunden sind die Besonderheiten einer See- oder Wasserstraßenreise und die damit verbundenen Gefahren bekannt. Er nimmt an dem Segeltörn als sportliche Veranstaltung auf eigenes Risiko teil. Der Kunde ist voll für sich und auch für die seiner Obhut unterliegenden Personen, z.B. Kinder, verantwortlich. Dies gilt auch für Sicherheitsmaßnahmen wie das Anlagen von Schwimmwesten und Sicherungsleinen sowie die Sicherung an und unter Deck sowie im Wasser und an Land. Der Kunde wird auch auf die Möglichkeit einer witterungs- oder auch durch andere Ereignisse bedingte verspätete Abreise, Unterbrechung oder Reiserückkehr hingewiesen.

 

§ 13) Durch den Vermieter wird keine besondere Versicherung die die persönliche Gefahren der Kunden abdeckt, abgeschlossen. Den Kunden wird empfohlen sich um entsprechenden Versicherungsschutz zu bemühen. (Reisekrankenversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiserücktritts- oder Abbruchsversicherung usw.)

 

§ 14) Der Kunde haftet dem Vermieter gegenüber für Schäden, die er vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig an oder mit der Yacht verursacht hat. Bei Haftpflichtschäden die durch den Kunden an fremden Sachen verursacht wurden, haftet der Kunde nur, soweit die Yacht-Haftpflichtversicherung des Vermieters nicht für den Schaden eintritt. Ersatzansprüche der Haftpflichtversicherung gegen den Verursacher bleiben von dieser Regelung unberührt. Nach Eintritt der Yacht-Haftpflichtversicherung und einer Hochstufung der Versicherungsprämien oder sonstigen Nachteilen für den Vermieter, ist der Kunde dem Vermieter gegenüber schadenersatzpflichtig.

 

§ 15) Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei einem Segeltörn im  um eine sportliche Veranstaltung handelt. Der Kunder ist selbst dafür verantwortlich seine gesundheitliche Eignung zur Teilnahme an einem Segeltörn zu überprüfen oder von einem Arzt überprüfen zu lassen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es erforderlich werden kann, im Meer frei schwimmen zu können. Das Vorhandensein ansteckender Krankheiten hat er dem Vermieter, dem Skipper und den evtl. Mitseglern unaufgefordert anzuzeigen.

 

§ 16) Soweit das Boot mit Skipper vermietet wird, kommt zwischen dem Vermieter oder dem Skipper der Yacht und dem Kunden kein Beförderungsvertrag zustande. Es handelt sich auch nicht um eine Kreuzfahrt, sondern nur um die Miete eines Bootes ggfls. mit Skipper.

 

§ 17) Den fachlichen Anweisungen des Skippers ist von allen Kunden/Crewmitgliedern Folge zu leisten. Soweit Crewmitglieder nach erfolgter Abmahnung sich fachlichen Anweisungen des Skippers in Bezug auf Sicherheit und Ordnung an Bord widersetzen oder den Bordfrieden in erheblichem Maß stören, kann der Skipper diese Kunden/Crewmitglieder von der weiteren Teilnahme am Segeltörn ausschließen bzw. den Vertrag fristlos kündigen. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz, oder Ersatz von noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

 

§ 18) Bei einem evtl. Hinweis des Vermieters auf mögliche Zusatzleistungen (Flughafentransfer, Mietwagen, Ausflüge, sportliche Betätigungen wie Ausflüge, Besichtigungen, Bergsteigen, Tauchen, Höhlenwandern, Wildwasserfahrten, Touren mit Motorrädern oder Geländewagen und vergleichbare Angebote) tritt der Vermieter nicht als Veranstalter oder Vermittler auf. Es handelt sich bei entsprechenden Angaben lediglich um Hinweise des Vermieters auf ihm bekannte Angebote anderer Leistungsträger. Eine Überprüfung der jeweiligen Leistungsträger, deren Qualifikationen, der Ausrüstung, evtl. Versicherungen und ärztlicher Untersuchungen obliegen dem Kunden/Besteller.

 

§ 19) Für die Einhaltung der Einreise-, Zoll-, Pass- und Gesundheitsbestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Bei den diplomatischen Vertretungen der Reiseländer, beim Auswärtigen Amt der Bundesregierung und beim Centrum für Reisemedizin, Düsseldorf, können evtl. weitere Informationen, teilweise gegen Gebühr, erfragt werden.

 

§ 20) Der Kunde hat dem Vermieter spätestens vier Wochen vor Törnbeginn eine Crewliste mit den Daten der Mitsegler einzureichen (Name, Vorname, Wohnanschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Personalausweis- oder Reisepassnummer, für den Skipper zusätzlich die Daten des amtlichen Bootsführerscheins). Falls die Crewliste nicht oder unrichtig/unvollständig ausgefüllt eingereicht wird, oder die Behörden die Erteilung der Fahrterlaubnis aus Gründen, die nicht im Einflussbereich des Vermieters liegen, verweigern, ist der Vermieter den Mietern gegenüber nicht schadenersatzpflichtig.

 

§ 21) Sollten die Mietunterlagen dem Mieter wider Erwarten vor Reiseantritt nicht zugegangen sein, hat dieser sich unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Nach Erhalt der Unterlagen hat der Mieter diese auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und bei Fehlern sofort den Vermieter zu informieren, damit eine Korrektur vorgenommen werden kann.

 

§ 22) Eine Untervermietung des Bootes oder die Mitnahme von Personen, die nicht in der dem Vermieter vorliegenden Anmeldung und Crewliste verzeichnet sind ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung ist der Mieter dem Vermieter gegenüber schadenersatzpflichtig.

 

§ 23) Soweit das Boot durch einen technischen Defekt oder aus anderen Gründen nicht zur Verfügung steht, bleibt dem Vermieter freigestellt, ein Ersatzboot zur Verfügung zu stellen, das dem gemieteten Boot weitestgehend entspricht. Entsprechendes gilt, soweit gebucht, bei Ausfall des vorgesehenen Skippers. Soweit der Törn wegen Ausfall des Schiffes oder anderer nicht vorhersehbarer Umstände abgesagt werden muss, erhält der Kunde die volle Rechnungssumme/Miete zurück. Bei Überliegezeiten von mehr als 48 Stunden wegen Unfall, Ausfall oder einem wesentlichen technischem Defekt hat der Kunde das Recht auf anteilige Rückzahlung des Törnpreises. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

§ 24) Soweit zulässig, gilt das Amtsgericht in Hamburg als vereinbart.

 

§ 25) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Der Kunde bestätigt die Bedingungen gelesen und verstanden zu haben. Er nimmt diese als unwiderrufliche Vertragsbedingungen an, soweit nicht abweichende Bedingungen schriftlich festgelegt wurden.

 

§ 26) Der Kunde verpflichtet sich seine Gäste, Mitmieter, oder Dritte, die Rechte aus diesem Vertrag geltend machen können, auf diese Bedingungen hinzuweisen. Er erklärt sein Einverständnis zu den Bedingungen auch im Namen seiner Mitmieter. Soweit der Kunde als Agentur für eigene Kunden auftritt, verpflichtet er sich diese Bedingungen an seine Kunden weiter zu geben und sinnentsprechend in seine Verträge zu übernehmen.

 

§ 27) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, falls ein Teil des Vertrages unwirksam sein sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Bei Unwirksamkeit oder Fehlen einer Bestimmung sind die Vertragspartner zu einer Neuregelung oder Ergänzung verpflichtet, die dem Zweck und dem Sinn des Vertrages möglichst nahe kommt.